Warum PV-Anlagen von Selina
Für unsere Kund*innen agieren wir als Generalunternehmerin und garantieren damit eine zuverlässige und pünktliche Abwicklung Ihres Sonnenkraftwerkes. Selina zeichnet für jeden Projektschritt verantwortlich. Lesen Sie hier Ihre größten Vorteile als PV-Kunde:
- Alles aus einer Hand – vom Konzept bis zur Übergabe der betriebsbereiten PV-Anlage
- Werte wie Sicherheit, Transparenz und Zuverlässigkeit sind oberste Prioritäten.
- Erfahrenes Technik- und Projektmanagementteam u. a. für Abstimmung mit Behörden und Netzbetreibern sowie Fördermanagement.
- Unsere langjährige Erfahrung garantiert Ihnen kompetente Planung, hochwertige Komponenten, optimale Errichtung und zuverlässigen Betrieb.
- Selina verfügt über alle notwendigen Gewerbeberechtigungen für die Realisierung eines Sonnenkraftwerks.
- Selina Baustellenmanagement mit deutschsprachigem Bauleiter; alle Selina Bauleiter sind als Ersthelfer ausgebildet.
- Selina ist ISO 9001:2015 zertifiziert, die Zertifizierung erfordert eine detaillierte Dokumentation aller Projektschritte.
- Selina ist SCC**-zertifiziert, das Zertifikat steht für Sicherheit auf der Baustelle (technische Dienstleistungen und Montagen).
- Alle Technikerbusse sind mit Defibrillator, Erste-Hilfe-Koffer und Rückholsicherung ausgestattet. Wir beachten und dokumentieren alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
- Partner für Betreibermodelle im Unternehmensumfeld
- Selina bietet mit ihrem Schwesterunternehmen SOL Photovoltaic Capital GmbH Betreibermodelle für Kund*innen an.
- Selina plant und errichtet die PV-Anlage, SOL Photovoltaic betreibt als Ihre Vertragspartnerin die Anlage bis zu 25 Jahre.
- Kund*innen tragen kein Errichtungs- und Betriebsrisiko.
- Voraussetzung kund*innenseitig: Elektrische Anlage (Niederspannungshauptverteiler (NSHV) und oder Unterverteiler) entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.
- Je nach Modell günstiger PV-Strom oder attraktive Pacht.
- Faire Verträge
- Unsere Referenzliste spricht für sich:
- Coca-Cola HBC Austria (Burgenland) 2.875 kWp
- Palfinger AG (OÖ) 960 kWp
- Palfinger AG (Salzburg) 140 kWp
- Tiroler Rohre (Tirol) 850 kWp
- Montanwerke Brixlegg (Tirol) 400 kWp
- Textilwerke Kufner (Stmk) 350 kWp
- LZS Menhofer GmbH (NÖ) 400 kWp
Selina Betreibermodell
Der angebotene Strompreis ist abhängig von den Projektparametern und wird im Rahmen der Vorplanung gemeinsam mit Ihnen besprochen und festgelegt.
Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von PV-Contracting zu profitieren. Variante 1: Sofern der PV-Strom selbst genutzt wird, ergibt sich durch die Reduzierung der variablen Stromkosten ein hohes Einsparungspotenzial für Unternehmen. Variante 2: Sollte der Überschussstrom nicht selbst genutzt werden, kann durch die Verpachtung der Dachfläche ein attraktiver Zusatzverdienst lukriert werden.
Vorausgesetzt die Dachflächen sind geeignet und der Niederspannungshauptverteiler für die Einspeisung des Stroms ist auf dem Stand der Technik und verfügt über einen ausreichend dimensionierten Abgang, entstehen für Sie keine Kosten. Finanziert wird die Planung, Errichtung und der Betrieb der Anlage.
Nachdem die SOL Photovoltaic Capital GmbH der Anlageneigentümer und Betreiber ist, ist diese auch Förderbezieher.
Selbstverständlich übernehmen wir die jährliche Wartung sowie die Betriebsführung der Anlage für 25 Jahre. Durchgeführt wir diese von unserem Tochterunternehmen SOL PV.
Die Anlagen werden von der Selina Photovoltaic GmbH errichtet. die Selina Photovoltaic GmbH ist seit 2011 Generalunternehmerin für PV-Großprojekte. Selina PV hat bereits über 500 PV-Großanlagen errichtet und kann auf langjährige Erfahrungen im PV-Sektor zurückgreifen.
Das Contracting wird mit unserem Tochterunternehmen SOL Photovoltaic Capital GmbH abgeschlossen. Die SOL Photovoltaic Capital GmbH investiert seit Jahren erfolgreich in PV-Großprojekte und bietet Kund*innen mithilfe von Contracting die Möglichkeit, auch ohne Eigeninvestment von PV-Strom zu profitieren.
Gerne können Sie eine Anfrage über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch ans uns übermitteln. Nach einer kurzen Vorprüfung meldet sich einer unserer PV-Experten bei Ihnen und es wird ein Vor-Ort Termin vereinbart. Bei dem Termin werden die Gegebenheiten aufgenommen, das Projekt abgesteckt und das Gebäude mittels Drohen vermessen. Anschließend erstellen wir eine Grobplanung der Anlage, um Ihnen ein erster Ausblick auf Ihr Projekt zu geben. Sofern das Projekt für beide Seiten interessant ist, geht es in die Vertragsverhandlung und anschließend in die Detailplanung. Ab dem Zeitpunkt übernehmen wir das Steuer und errichten die Anlage.
Warum ist Photovoltaik sinnvoll
Wir könnten 1.000 Gründe nennen, weshalb Sie sich für Photovoltaik entscheiden sollten. Lesen Sie hier einige davon:
- Weil Photovoltaik eine ausgereifte Technologie ist.
- Weil eine PV-Anlage eine sehr lange Lebensdauer hat (30 Jahre +).
- Weil eine PV-Anlage wartungsarm ist.
- Weil man dadurch die Umwelt schont und CO2-Emissionen vermindert. Beispiel: Eine 100 kWp Anlage spart im Jahr etwa 21 T CO2 ein.
- Der CO2-Fußabdruck amortisiert sich nach 2 Jahren.
- Weil eine PV-Anlage zur Energieunabhängigkeit beiträgt.
- Weil selbst erzeugter PV-Strom günstiger ist, als jener, der aus dem Netz bezogen wird.
- Anekdote: Visionär Thomas Alva Edison war sich bereits 1931 sicher, dass die Solarenergie eine große Rolle in der Energiebereitstellung spielen wird: „I’d put my money on the sun and solar energy. What a source of power! I hope we don’t have to wait until oil and coal run out before we tackle that”.
Von Photovoltaik spricht man, wenn Sonnenlicht mittels Solarzellen in elektrische Energie umgewandelt wird. Der Begriff „Photovoltaik“ entstand in den 1920ern und setzt sich aus dem griechischen Wort für Licht „Photos“ und der Einheit für elektrische Spannung „Volt“ zusammen. Durch den PHOTOEFFEKT findet im Inneren einer PV-Zelle eine Ladungstrennung statt. Durch diese Ladungstrennung bildet sich an den Polen ein unterschiedliches Potenzial (Spannung). Wenn der Stromkreis durch einen Verbraucher geschlossen wird, fließt elektrischer Strom.
Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen
EAG Investitionsförderung
Im Sommer 2021 wurde eine neue Förderstruktur für Erneuerbare Energien in Kraft gesetzt – das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). In Rahmen dessen gibt es eine Investitionsförderung für PV-Projekte, die je nach Anlagengröße unterschiedlich hoch ist. Das betrifft sowohl Aufdach- als auch Freiflächenanlagen.
Aktuell gibt es keinen Einspeisetarif. Anlagen werden bis zu einer maximalen Größe von bis zu 1 MWp gefördert, dürfen jedoch größer gebaut werden. Im Rahmen der Investitionsförderung werden die Anlagen in vier Größenklassen unterteilt. Kategorie A: bis 10 KWp, Kategorie B: 10 bis 20 KWp, Kategorie C: 20 bis 100 KWp und Kategorie D: 100 bis 1.000 KWp. Für jede dieser Kategorien gibt es einen eigenen Fördertopf.
Quelle: www.oem-ag.at
Landesförderungen
Abhängig davon in welchem Bundesland Sie die PV-Anlage errichten möchten, gibt es unterschiedliche Landesförderungen: Landesförderung Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Kärnten und Steiermark.
Die steuerliche Situation ist in jedem Unternehmen anders. Ziehen Sie bitte hier Ihren Steuerberater zu Rate. Gerne empfehlen wir Ihnen eine Steuerberatung mit Spezialisierung auf Photovoltaik für den Fall, dass Sie keine haben beziehungsweise eine zweite Meinung einholen möchten.
Aktuell liegt der Break-Even-Point einer PV-Anlage zwischen 4 und 8 Jahren, abhängig von Ihrem Strompreis. Anhand der standortspezifischen Parameter und der Kopie der letzten Stromrechnung kann eine kundenspezifische Wirtschaftlichkeitsrechnung im Rahmen einer Projektentwicklung für die optimale Anlagengröße erstellt werden.
Die Energieerträge (kWh pro Jahr) lassen sich für jeden Standort sehr genau mittels Simulationssoftware berechnen. Für den Ertrag verantwortlich sind neben der Ausrichtung der PV-Anlage auch standortspezifische Parameter wie:
- Verschattung
- Sonnenstunden
- Windlast
- Seehöhe
- Verschaltung der Module
- Wechselrichter Auswahl
- Leitungslängen
Um eine möglichst genaue Ertragsanalyse zu erstellen, benötigen wir Ihr Viertelstundenlastprofil des letzten Kalenderjahres, eine Vorortbesichtigung und Ihren Energiepreis. Diese Daten werden in unser Analysetool eingelesen und eine kundenspezifische Wirtschaftlichkeitsrechnung erstellt.
Photovoltaik ist eine ausgereifte Technologie mit einer Lebensdauer von über 30 Jahren.
PV-Anlagen sind sehr wartungsarm, haben praktisch keine mechanisch Abnützungen (ausgenommen Trackersysteme). Die Hersteller von PV-Modulen geben Produktgarantien von mindestens 10 Jahren und Leistungsgarantien von zumindest 25 Jahren und 85 % der Leistung. Im Gegensatz zu den Modulen müssen Wechselrichter zumindest 1 Mal während der 30 Jahre ausgetauscht werden. Wie für alle Investitionen sollten entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden!
Nachhaltigkeit von PV Anlagen
Die Nachhaltigkeit von Photovoltaik ergibt sich aus einer kurzen (rund 2 Jahre) Amortisation für den CO2-Fußabdruck. PV ist geräuschlos, erzeugt keine Gase und die Entsorgung der Module ist durch eine EU Richtlinie geregelt.
Eine PV-Anlage benötigt im Schnitt rund 2 Jahre, um den CO2-Ausstoß der Produktion zu kompensieren. (Energie Agentur NRW, 2018)
Die eingesparte CO2-Menge hängt von der regionsspezifischen Zusammensetzung des Energiemixes ab. Der Bezug elektrischer Energie aus dem öffentlichen Stromnetz ist mit der Emissionen von Treibhausgasen verbunden, welche den regionalen Energiemix bestimmen. In Österreich beträgt der durchschnittlicher Emissionsfaktor in CO2-Äquivalenten 219 g/kWh.
Das heißt, jede kWh Strom aus dem öffentlichen Stromnetz verursacht Treibhausgasemissionen von 219 g CO2-Äquivalente – für einen durchschnittlichen 4 Personen Haushalt (4.750 kWh pro Jahr) sind das mehr als 1 Tonne an CO2 pro Jahr. Durch eine Photovoltaikanlage beziehen Sie um die produzierte Menge weniger Strom aus dem öffentlichen Netz, und vermeiden dadurch Treibhausgasemissionen. Das schont nicht nur Ressourcen, sondern leistet auch einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Quelle: umweltbundesamt.at / Stand 05.2019
Betriebsführung von PV-Anlagen
Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung eines Unternehmens für das verkaufte Werk. Die Gewährleistungsfrist gilt bei Photovoltaikanlagen für 3 Jahre. Gibt es in dieser Zeit einen Mangel, der bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestand, hat der Errichter diesen zu beheben.
Die Wartung erkennt frühzeitig Fehler bei der Photovoltaikanlage und optimiert dadurch die Leistungserbringung während der gesamten Laufzeit. Mit jährlichen Wartungen/Besichtigungen der Anlage werden Beschädigungen und Verschleißerscheinungen, die während des Betriebs der Anlage entstehen können, frühzeitig erkannt und behoben. Zusätzlich wird alle 3 Jahre die elektrische Überprüfung der Anlage durchgeführt, um die Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Bei der Betriebsführung wird die Photovoltaikanlage 24/7 über ein Online-Monitoringsystem überwacht, um proaktiv und zeitnah auf Fehlermeldungen reagieren zu können und die optimale Performance durch regelmäßige Ertragsanalysen zu ermöglichen.
Elektrische Anlagen sind vor Inbetriebnahme bzw. nach wesentlichen Änderungen einer Erstprüfung gemäß der OVE E 8101 zu unterziehen. Eine wiederkehrende Prüfung ist gemäß der Elektrotechnikschutzverordnung alle 5 Jahre durchzuführen, wobei es eine Empfehlung des Kuratoriums für Elektrotechnik gibt, dieses Prüfintervall auf 3 Jahre zu reduzieren. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben liegt beim Anlagenbetreiber.
Durch regelmäßige Wartung der Photovoltaikanlage können auftretende Mängel zeitnah erkannt und die Ausfallszeiten reduziert werden.
Durch die Betriebsführung über ein Online-Monitoringsystem ist eine durchgehende Überwachung der Anlage gegeben. Sollten Alarme auftreten werden diese zeitnah von spezialisierten Technikern behandelt. Darüber hinaus kann durch die laufende Ertragsanalyse die Leistungserbringung der Anlage im Jahresvergleich überprüft werden und gegebenenfalls Möglichkeiten zur Ertragssteigerung erarbeitet werden.
Ein Fehler wird in Echtzeit über das Alarmmanagementsystem des Online-Monitoringsystems an unser Serviceteam geleitet. Unsere spezialisierten Techniker*innen kümmern sich um die rasche Bearbeitung des Alarms.
Entweder kann der Fehler remote über das Online-Monitoringsystem gelöst werden oder es wird ein Vor-Ort-Einsatz geplant.
Tritt ein Fehler bei der Anlage auf, wird unser Serviceteam automatisch durch einen Alarm informiert.
Bei Fehlern gilt es verschiedene Schweregrade zu unterscheiden. Bei kritischen Fehlern schaltet sich die Photovoltaikanlage aus Sicherheitsgründen automatisch aus. Geringfügige Fehler können als Warnung gesehen werden.
Fällt die Photovoltaikanlage aus, muss es sich nicht automatisch um einen Fehler handeln. Es gibt Einrichtungen, die eine geplante Abschaltung der Photovoltaikanlage ermöglichen. Ein Beispiel hierfür ist die vom Netzbetreiber gesteuerte Abschaltung oder Regelung der Anlage, um eine Netzüberlastung zu verhindern. Bei solchen Ausfällen fährt die Anlage von allein wieder hoch.
Die beste Vorbeugung, um einen Ausfall der Photovoltaikanlage zu vermeiden ist eine sogfältig durchgeführte Erstprüfung. Im laufenden Betrieb tragen regelmäßige Wartungen sowie die professionelle Betriebsführung dazu bei, Ausfälle zu vermeiden.
Bei Anlagen, die nicht Bestandteil unserer Betriebsführung sind, sollte als erster Schritt immer Kontakt mit unserem Serviceteam aufgenommen werden. Es ist ratsam, keine eigenständigen Schalthandlungen vorzunehmen, wenn diese nicht vorab durch einen unserer Servicetechniker freigegeben wurden.
Kommt es zu einem Schaden, der ein sicherheitsrelevantes Thema betrifft, schaltet sich die Anlage automatisch ab. Diese Abschaltung wird umgehend über das Monitoringsystem an unser Serviceteam geleitet. Diese kümmern sich zeitnah um die Fehlereruierung und -behebung.
Ob ein Handlungsbedarf hinsichtlich der Verschmutzung der PV-Module besteht, hängt vom Grad der Verschmutzung ab. Bei leichter Verschmutzung und einer Modulneigungen über 5° ist die natürliche Reinigung durch Regen ausreichend.
Kommt es durch Großwetterereignisse zu einer groben Verschmutzung der Module, zeigt sich das in der Performance-Analyse im Monitoringsystem. Ist eine manuelle Modulreinigung notwendig, wird diese bei externen Spezialfirmen beauftragt.
Die Energieerzeugung der Photovoltaikanlage kann via Monitoringsystem im Professional- und Premium-Paket im Viertelstundentakt eingesehen werden. Hier wird auch die Performance der Anlage ausgewertet.
Standard: Inkludiert sind die jährliche Wartung sowie die dreijährliche elektrotechnische Überprüfung der Anlage.
Professional: Zusätzlich zu den Standardleistungen ist das laufende Monitoring und die Überwachung durch unser Serviceteam inbegriffen. Eine definierte Anzahl an Regieleistungen pro Jahr ist inkludiert.
Premium: Inkludiert ist die jährliche Wartung, die dreijährliche elektrotechnische Überprüfung sowie das laufende Monitoring inkl. Überwachung. Eine definierte Anzahl an Regieleistungen pro Jahr ist inkludiert. Zusätzlich wird eine vorab definierte Performance der Photovoltaikanlage garantiert und die Anlage ist bei einer eigenen PV-Versicherung inkl. Ausfallersatz versichert.
Errichtung von PV-Anlagen
Ja, dafür muss um Erweiterung des bestehenden PV-Zählpunktes angesucht werden.
Ja, es ist möglich eine kritische Schneelast abzuschmelzen. Dazu bieten wir das SnowManagementSystem an.
Je nach Bauart kann man die Module leicht entsorgen: Module, die auf polykristallinen Siliziumzellen basieren, können sortenrein entsorgt werden. Dünnschichtmodule sind Sondermüll.
Aufgrund der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) ist in Österreich gewährleistet, dass alle in Verkehr gebrachten PV-Module auch ordnungsgemäß recycelt werden. (Defekte PV-Module müssen – neben Stromspeichern und Wechselrichtern – nach der Elektroaltgeräte-Verordnung ordnungsgemäß gesammelt und behandelt werden. Verwertungsziele ab 15. August 2018= Verwertungsquote: 85 %, Recyclingquote: 80 %)
Die Wahl vom Wechselrichter treffen wir für jede Anlage individuell. Diese hängt unter anderem von der String-Verschaltung, einer etwaigen Teilverschattung sowie der Ausrichtung der Module ab.
Wir beziehen Produkte/Module ausnahmslos von Qualitätsherstellern (Tier-1 Hersteller). Eine Liste dieser Module wird jedes Quartal neu Bloomberg veröffentlicht. Damit stellen wir sicher, dass die Garantieversprechen der Hersteller eingehalten werden können.
Die notwendige freie Dachlast ist für jede PV-Anlage individuell zu ermitteln. Hier spielen die standortspezifischen Wind- und Schneelastwerte eine entscheidende Rolle. In der Regel benötigt man für die Errichtung einer PV-Anlage eine freie Dachlast von zumindest 15 kg/m².
Auf Flachdächern werden die Anlagen auf das Dach gelegt und beschwert. Mit einem entsprechenden Softwareprogramm wird die notwendige Beschwerung der Unterkonstruktion pro Modul ermittelt. Die Dachhaut wird nicht verletzt, da ansonsten die Dichtheit nicht mehr gegeben ist.
Auf Scheddächern oder Giebeldächern wird die Unterkonstruktion je nach Dachhaut entweder mit der Dacheindeckung oder mit dem Dachstuhl verbunden. Die Module werden infolge auf der Unterkonstruktion befestigt. Auf diesen Dächern ist keine Beschwerung notwendig.
Dacharten: Folien-, Teerdächer etc.
Es gibt für praktisch alle Dacharten eigene Unterkonstruktionen. Wichtig ist, dass das Dach nicht sanierungsbedürftig ist bzw. in den nächsten Jahren eine Sanierung ansteht.
Flachdach:
Für 100 kWp braucht man rund 500 m², die notwendige Fläche wird auch durch allfällige Aufbauten, Kamine oder Lichtkuppeln beeinflusst. Die generelle Ausrichtung des Daches spielt bei der Ausrichtung der Module eine Rolle. Durch eine PV-Anlage mit Ost-West-Ausrichtung kann durchschnittlich 1/3 mehr Leistung installiert werden, als durch eine PV-Anlage mit südlich ausgerichteten Modulen (Grund ist die gegenseitige Verschattung der Module).
Giebeldach:
für 100 kWp braucht man auch ca. 500 m². Auf dem Giebeldach werden die Module dachparallel verlegt. Die notwendige Fläche wird durch allfällige Aufbauen, Kamine und Lichtkuppeln beeinflusst.
Freie Dachflächen können mittels Photovoltaikanlage wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden. PV-Anlagen können in Abhängigkeit von Sonnenstand und Verschattung primär auf allen geeigneten Dächern, Fassaden und Freiflächen installiert werden. Bei nachgeführten Systemen spielt die Auswahl des Standorts eine geringere Rolle.
Im Rahmen der Projektentwicklung definieren wir gemeinsam die optimale Art der Anlage (Überschussanlage oder Volleinspeiser). Dabei bestimmen wir die Anlagengröße und damit das Verhältnis von Eigenstromverbrauch zu Überschuss. Ziel ist es, den Eigenstromverbrauch zu maximieren.
Freiflächenanlagen
Um eine Freiflächenanlage umzusetzen, sind verschiedene Aspekte abzuklären, unter anderem Widmung, Baugenehmigung und Einspeisemöglichkeit. Je nach Situation kann die Erlangung der Genehmigungen etliche Monate in Anspruch nehmen. Eine enge Abstimmung mit Behörden ist notwendig, diese Leistungen decken wir im Rahmen unserer Projektentwicklung ab.
Mit der neuen EAG Investitionsförderung gibt es Förderungen bis zu maximal 1 MW. Die Anlagen können dennoch größer gebaut werden. Je nach Art der Fläche kann es Abschläge bis zu 25 % geben.
Die Wirtschaftlichkeit einer Freiflächenanlage hängt von den Errichtungskosten und dem möglichen Einspeisetarif ab. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Wirtschaftlich sinnvoll sind Freiflächenanlagen ab einer Grundstücksfläche von rund 5.000 m².
Freiflächenanlagen ermöglichen eine Doppelnutzung (Agri-PV). Entweder Tierhaltung (z. B. Schafe) oder landwirtschaftliche Produkte. Je nach Anforderung kann die PV-Anlage flexibel angepasst werden (Abstände, Höhe der Unterkonstruktion) damit sowohl die landwirtschaftliche Produktion als auch die PV-Stromproduktion möglich ist.
Agri-PV
Primär eignen sich Ackerflächen, aber auch Wiesen und Weiden sind für Agri-PV geeignet. Grundvoraussetzung ist die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche.
Den höchsten Ertrag liefert eine nachgeführte PV-Anlage. Die Reihen sind hierbei von Norden nach Süden ausgerichtet und die Module drehen Sich von Ost nach West mit der Sonne. Diese Aufständerungsart eignet sich besonders gut, um die geringere Fläche bei Agri-PV auszugleichen. Alternativ gibt es fix aufgeständerte Systeme mit Ost-West oder Süd Ausrichtung.
In Österreich können Sie je nach Aufständerungsart mit Erträgen zwischen 950 und 1.350 kWh/kWp pro Jahr rechnen.
Ihr Umsatz richtet sich nach dem abgeschlossenen Stromabnahmevertrag.
Diesbezüglich gibt es länderspezifische Vorschriften, diese gilt es im Fall zu prüfen und einzuhalten. Beispielsweise sind in der Steiermark keine Zäune nötig.
Generell sind die spannungsführenden Teile abgesichert und die Module bewegen sich sehr langsam. Von der PV-Anlage geht keine unmittelbare Gefahr aus.
PV-Anlagen müssen für den Schadensfall versichert sein. Gerne helfen wir bei der Auswahl eines geeigneten Versicherungspartners.
Grundvoraussetzung ist die Zustimmung des Flächeneigners. Um alle weiteren Genehmigungen wie beispielsweise Netzanschluss, Umwidmung etc. kümmern wir uns in Abstimmung mit Ihnen.
Alles beginnt mit der Übermittlung unseres Ersterfassungsbogens. Im Anschluss treffen Sie eine Mitarbeiter*in vor Ort und stecken die Projektparameter ab. Dann wird eine Grobanalyse und Ertragsprognose erstellt. Entspricht das Projekt Ihren Vorstellungen, leiten wir die nächsten Schritte ein. Nach Umwidmung, Netzzugang und Angebotsunterzeichnung starten wir mit dem Bau Ihrer Anlage und begleiten Sie bis zur Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber. Die Errichtung der Agri-PV Anlage erfolgt durch Selina PV, die Projektentwicklung übernimmt unser Tochterunternehmen Trianel Energieprojekte Austria GmbH.
Grundsätzlich ist der Eigentümer der PV-Anlage für die Wartung und Betriebsführung verantwortlich. Selbstverständlich bieten wir auch Wartungs- und Betriebsführungsverträge mit unterschiedlichen Servicelevels an.
Wenn Sie die Anlage eigenfinanzieren, ist es Ihre Anlage und Sie sind für den Rückbau verantwortlich. Bei einem Contracting-Modell (Finanzierung) sind wir für den Rückbau zuständig. Auf Anfrage machen wir Ihnen gerne ein Angebot für den Rückbau im Fall einer Eigeninvestition.
Es können beispielsweise Hühner, Gänse und Schafe gehalten werden.
Bezüglich der Mindeststückzahl der Tiere gibt es steuerliche Vorgaben vom Finanzamt. Wichtig ist der Nachweis über die erwerbsorientierte Beweidung.
Bedingung ist, dass es die Landwirtschaft schon vor der Realisierung der Agri-PV Anlage gegeben hat, das gleiche gilt für die Tiere.
Die Anlage wird bissfest ausgeführt, es besteht also weder Gefahr für Ihre Tiere noch für Ihre Anlage.
Hackfrüchte, Futtergräser, Hanf, die meisten Getreidesorten aber auch Wein und Obstbäume können angebaut werden.
Ja, in der Regel im positiven Sinne, da die PV-Anlage für Beschattung sorgt.
Die maximale Höhe der Früchte kommt auf die Art der Bewirtschaftung und das PV-System an.
Ja, durch die Mindestbreite von 6 Metern zwischen den PV-Modulreihen ist eine Bewirtschaftung auch mit Maschinen problemlos möglich. Natürlich richten wir uns bei der Umsetzung einer Agri-PV Anlage nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Mit einer Agri-PV Anlage können Sie mindestens 75 Prozent der Fläche weiterhin landwirtschaftlich bestellt.
Alle Förderungen bleiben erhalten. Für einen Blühstreifen, der die Biodiversität unterstützt, kommen Förderungen dazu.
Ja, im positiven Sinn. Sie verlieren nur einen sehr kleinen Teil der Fläche für die Bewirtschaftung.
Ja, für Agri-PV brauchen Sie eine Widmung als Sondernutzungszone für PV.