Förderungen
In Österreich gibt es unterschiedliche Stellen, die Förderungen für Photovoltaikanlagen vergeben:
- Investitionszuschüsse (EAG)
- Marktprämie (wird aktuell nicht vergeben)
Einzelne Bundesländer vergeben eigene Förderungen
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Kleinstanlagen unter 5 kWp
EAG
Im Sommer 2021 wurde das Erneuerbare Energieausbaugesetz (EAG) beschlossen, im Frühjahr 2022 die entsprechende Verordnung veröffentlicht, auf deren Basis unter anderem die Förderhöhen der einzelnen Kategorien (A bis D) festgelegt wurden. Aktuell ist die OeMAG die Abwicklungsstelle für die Förderansuchen.
Das EAG fördert PV-Anlagen und Speicherlösungen mit Investitionszuschüssen oder Einspeisetarifen (Marktpreis).
Was muss man bei den Förderungen beachten und wie unterscheiden sich diese?
Investitionsförderung:
Mit der Investitionsförderung werden geplante Photovoltaikanlagen gefördert, die eine Leistung bis zu 1.000 kWp haben, dabei werden sowohl Dachanlagen als auch Freiflächenprojekte berücksichtigt. Abhängig von der Anlagengröße stehen 4 Fördertöpfe zur Verfügung.
Für jede Kategorie wird jedes Jahr per Verordnung eine maximale Förderhöhe festgelegt. Die Förderwerber*innen wählen selbst die für sie passenden Förderhöhen aus. Im Rahmen einer verkehrten Versteigerung kommen bei den Kategorien C und D zunächst die niedrigsten Angebote zum Zug.
Für 2023 wurden folgende maximale Förderhöhen per Verordnung festgelegt:
- Kategorie C: 20 bis 100 kWp 160 Euro/kWp
- Kategorie D: 100 bis 1.000 kWp 140 Euro/kWp
Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist, dass noch keine Beauftragung erfolgt ist und vor Fördereinreichung noch nicht mit dem Bau begonnen wurde. Förderfähig sind jene Investitionen, die direkt mit der Installation der PV-Anlage zusammenhängen. Die Errichtung muss von einem befugten Gewerbsmann aus der EU durchgeführt werden.
Einen Überblick über die Förderlandschaft finden Sie unter
Photovoltaic Austria
Klima- und Energiefonds
OeMag Investitionsförderung