Förderungen

PV-Förderungen in Österreich

Förderungen 2025

In Österreich gibt es attraktive Förderungen für Photovoltaikanlagen, die je nach Anlagengröße, Standort und Einspeisemodell variieren.

Die wichtigste Unterstützung ist die Bundesförderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Sie wird als Investitionszuschuss oder Marktprämie vergeben und richtet sich nach festen Fördersätzen oder einer „verkehrten Versteigerung“. Zusätzlich bieten die Bundesländer sowie der Klima- und Energiefonds eigene Programme.

Hier finden Sie alle aktuellen Förderhöhen 2025, Vergabekriterien und Abschläge – übersichtlich zusammengefasst.

Investitionszuschüsse nach Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

EAG Förderung

Abwicklung

Die Bundesförderung wird von der EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) koordiniert. Anträge können nur innerhalb befristeter Fördercalls online eingereicht werden . Photovoltaikanlagen werden bis 1.000 kWp gefördert. Der erste Antrag auf Förderung muss unbedingt vor Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden – allerdings darf der Bau bereits vor Antrag begonnen werden, solange die Inbetriebnahme erst nach Antragstellung erfolgt.

Förderarten

Es gibt zwei Fördermöglichkeiten gemäß EAG:

  • Investitionszuschuss: Ein einmaliger Zuschuss pro kWp Photovoltaik-Leistung (und ggf. pro kWh Speicher), der nach Errichtung der Anlage ausbezahlt wird.
  • Marktprämie: Eine laufende Förderung für eingespeisten Solarstrom, bei der über Ausschreibungen ein Vertrag für eine marktpreisabhängige Prämie pro kWh abgeschlossen wird.

Investitionszuschuss und Marktprämie können nicht kombiniert werden – man muss sich für eine der beiden Bundesförderungen entscheiden.

Förderkategorien

Die Investitionsförderung teilt PV-Projekte in vier Kategorien nach Anlagengröße ein. Kategorie A umfasst Kleinanlagen bis 10 kWp, B mittlere Anlagen >10 bis 20 kWp, C größere Anlagen >20 bis 100 kWp und D Großanlagen >100 bis 1.000 kWp.

Für die verschiedenen Kategorien gelten unterschiedliche Vergabemodi: In Kategorie A und B entscheidet die Reihung nach Antragseingang (First-Come-First-Serve, via Ticketziehung), während in Kategorie C und D eine Ausschreibung in Form einer “verkehrten Versteigerung” durchgeführt wird . Das heißt, in den großen Kategorien müssen Antragsteller ihren benötigten Förderbetrag (€/kWp) angeben – Zuschläge erhalten zuerst die Projekte mit den niedrigsten Förderansätzen pro kWp.

PV-Förderungen in Österreich

EAG-Fördersätze 2025

Für das Förderjahr 2025 sind die folgenden maximalen Fördersätze (Investitionszuschüsse) pro Kategorie festgelegt :

  • Kategorie A:
    bis 10 kWp
    160 € pro kWp (Fixzuschuss, fester Satz)
  • Kategorie B:
    >10 kWp bis 20 kWp
    150 € pro kWp (Fixzuschuss, fester Satz)
  • Kategorie C:
    >20 kWp bis 100 kWp
    max. 140 € pro kWp (Auktion, Zuschusshöhe wird im Wettbewerb ermittelt)
  • Kategorie D:
    >100 kWp bis 1.000 kWp
    max. 130 € pro kWp (Auktion, Zuschlag beginnend bei niedrigsten Geboten)
Quelle: pvaustria.at

Dabei gilt zusätzlich, dass kein Investitionszuschuss mehr als 30 % der tatsächlich investierten Kosten decken darf. Neben PV-Anlagen selbst wird auch ein Stromspeicher bis 50 kWh Kapazität gefördert – mit 150 € pro kWh Speicherkapazität (nur in Kombination mit einer neuen PV-Anlage).

Ab dem zweiten Fördercall 2025 gibt es erstmals einen „Made-in-Europe“-Bonus für PV-Anlagen. Werden europäisch hergestellte PV-Module, Wechselrichter oder Speicher verwendet, erhöht sich der Investitionszuschuss um jeweils 10 % pro Komponente (max. +30 % insgesamt). Außerdem erhalten innovative Photovoltaikanlagen (z.B. gebäudeintegrierte PV, schwimmende PV, Agri-PV) einen Innovationszuschlag von +30 % auf die Fördersätze .

FAQs

  • Zählpunkt vor Antragstellung vorhanden
  • Antragsteller = Rechnungsadressat
  • Vollständige Bezahlung per Überweisung
  • Endabrechnung spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahmefrist
  • Investitionszuschuss: Einmalige Förderung pro installierter kWp-Leistung.
  • Marktprämie: Laufende Vergütung für eingespeisten Solarstrom. Eine Kombination beider Förderarten ist nicht möglich.

Ja. Auf landwirtschaftlich genutztem Grünland wird der EAG-Fördersatz um 25 % reduziert.

Kein Abschlag gilt bei:

  • bestehenden Gebäuden (mind. 18 Monate alt)
  • künstlichen Wasserflächen (z. B. Floating-PV)
  • Deponie- oder Altlastflächen
  • Bergbau- oder Infrastrukturstandort
  • militärisch genutzten Flächen (außer Übungsgelände)

Ja. Für europäische Komponenten (Made in Europe) oder innovative PV-Anlagen (z. B. Agri-PV, Floating-PV) können Zuschläge von bis zu +30 % gewährt werden.

Ja, in vielen Bundesländern ist die Kombination möglich. Wichtig: Bedingungen prüfen, da einzelne Programme Einschränkungen haben.

  • Bundesländer – eigene Programme (siehe Förderkompass der PV-Austria)
  • Klima- und Energiefonds – für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Kleinstanlagen < 5 kWp (Infos)
  • Photovoltaic Austria – Branchenverband mit Förderübersicht

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