Förderungen 2025
In Österreich gibt es attraktive Förderungen für Photovoltaikanlagen, die je nach Anlagengröße, Standort und Einspeisemodell variieren.
Die wichtigste Unterstützung ist die Bundesförderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Sie wird als Investitionszuschuss oder Marktprämie vergeben und richtet sich nach festen Fördersätzen oder einer „verkehrten Versteigerung“. Zusätzlich bieten die Bundesländer sowie der Klima- und Energiefonds eigene Programme.
Hier finden Sie alle aktuellen Förderhöhen 2025, Vergabekriterien und Abschläge – übersichtlich zusammengefasst.
Weiterführende Informationen
EAG-Abwicklungsstelle
Förderkompass der PV-Austria
Klima- und Energiefonds
EAG Förderung
Abwicklung
Die Bundesförderung wird von der EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) koordiniert. Anträge können nur innerhalb befristeter Fördercalls online eingereicht werden . Photovoltaikanlagen werden bis 1.000 kWp gefördert. Der erste Antrag auf Förderung muss unbedingt vor Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden – allerdings darf der Bau bereits vor Antrag begonnen werden, solange die Inbetriebnahme erst nach Antragstellung erfolgt.
Förderarten
Es gibt zwei Fördermöglichkeiten gemäß EAG:
- Investitionszuschuss: Ein einmaliger Zuschuss pro kWp Photovoltaik-Leistung (und ggf. pro kWh Speicher), der nach Errichtung der Anlage ausbezahlt wird.
- Marktprämie: Eine laufende Förderung für eingespeisten Solarstrom, bei der über Ausschreibungen ein Vertrag für eine marktpreisabhängige Prämie pro kWh abgeschlossen wird.
Investitionszuschuss und Marktprämie können nicht kombiniert werden – man muss sich für eine der beiden Bundesförderungen entscheiden.
Förderkategorien
Die Investitionsförderung teilt PV-Projekte in vier Kategorien nach Anlagengröße ein. Kategorie A umfasst Kleinanlagen bis 10 kWp, B mittlere Anlagen >10 bis 20 kWp, C größere Anlagen >20 bis 100 kWp und D Großanlagen >100 bis 1.000 kWp.
Für die verschiedenen Kategorien gelten unterschiedliche Vergabemodi: In Kategorie A und B entscheidet die Reihung nach Antragseingang (First-Come-First-Serve, via Ticketziehung), während in Kategorie C und D eine Ausschreibung in Form einer “verkehrten Versteigerung” durchgeführt wird . Das heißt, in den großen Kategorien müssen Antragsteller ihren benötigten Förderbetrag (€/kWp) angeben – Zuschläge erhalten zuerst die Projekte mit den niedrigsten Förderansätzen pro kWp.
EAG-Fördersätze 2025
Für das Förderjahr 2025 sind die folgenden maximalen Fördersätze (Investitionszuschüsse) pro Kategorie festgelegt :
- Kategorie A:
bis 10 kWp
160 € pro kWp (Fixzuschuss, fester Satz) - Kategorie B:
>10 kWp bis 20 kWp
150 € pro kWp (Fixzuschuss, fester Satz) - Kategorie C:
>20 kWp bis 100 kWp
max. 140 € pro kWp (Auktion, Zuschusshöhe wird im Wettbewerb ermittelt) - Kategorie D:
>100 kWp bis 1.000 kWp
max. 130 € pro kWp (Auktion, Zuschlag beginnend bei niedrigsten Geboten)

Dabei gilt zusätzlich, dass kein Investitionszuschuss mehr als 30 % der tatsächlich investierten Kosten decken darf. Neben PV-Anlagen selbst wird auch ein Stromspeicher bis 50 kWh Kapazität gefördert – mit 150 € pro kWh Speicherkapazität (nur in Kombination mit einer neuen PV-Anlage).
Ab dem zweiten Fördercall 2025 gibt es erstmals einen „Made-in-Europe“-Bonus für PV-Anlagen. Werden europäisch hergestellte PV-Module, Wechselrichter oder Speicher verwendet, erhöht sich der Investitionszuschuss um jeweils 10 % pro Komponente (max. +30 % insgesamt). Außerdem erhalten innovative Photovoltaikanlagen (z.B. gebäudeintegrierte PV, schwimmende PV, Agri-PV) einen Innovationszuschlag von +30 % auf die Fördersätze .
FAQs
- Zählpunkt vor Antragstellung vorhanden
- Antragsteller = Rechnungsadressat
- Vollständige Bezahlung per Überweisung
- Endabrechnung spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahmefrist
- Investitionszuschuss: Einmalige Förderung pro installierter kWp-Leistung.
- Marktprämie: Laufende Vergütung für eingespeisten Solarstrom. Eine Kombination beider Förderarten ist nicht möglich.
Ja. Auf landwirtschaftlich genutztem Grünland wird der EAG-Fördersatz um 25 % reduziert.
Kein Abschlag gilt bei:
- bestehenden Gebäuden (mind. 18 Monate alt)
- künstlichen Wasserflächen (z. B. Floating-PV)
- Deponie- oder Altlastflächen
- Bergbau- oder Infrastrukturstandort
- militärisch genutzten Flächen (außer Übungsgelände)
Ja. Für europäische Komponenten (Made in Europe) oder innovative PV-Anlagen (z. B. Agri-PV, Floating-PV) können Zuschläge von bis zu +30 % gewährt werden.
Ja, in vielen Bundesländern ist die Kombination möglich. Wichtig: Bedingungen prüfen, da einzelne Programme Einschränkungen haben.
- Bundesländer – eigene Programme (siehe Förderkompass der PV-Austria)
- Klima- und Energiefonds – für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Kleinstanlagen < 5 kWp (Infos)
- Photovoltaic Austria – Branchenverband mit Förderübersicht


