Förderungen für PV-Anlagen nach EAG-Gesetz

Der erste EAG-Fördercall wird Ende April erwartet.

Mit Ende April/Anfang Mai soll nun die erste Fördervergabe nach dem Erneuerbaren Energie Ausbaugesetz (EAG) erfolgen. Damit gibt es seit 14. Monaten eine offizielle österreichweite Investitionsförderung.

Neu an der Förderung ist, dass es sich um ein Versteigerungsverfahren handelt. Das bedeutet, jede FörderwerberIn sucht sich die Förderhöhe selbst aus.

Es gibt vier Töpfe, per Verordnung wurde die maximale Förderhöhe pro Topf festgelegt. Topf 1: bis 10 kW (285,- Euro fix pro kWp, keine Versteigerung); Topf 2: 10-20 kWp (230,- Euro maximale Förderhöhe pro kWp); Topf 3: zwischen 20 und 100 kWp (175,- Euro. maximale Förderhöhe pro kWp); Topf 4: 100- 1.000 kWp (150,- Euro maximale Förderhöhe pro kWp).

Aus den Töpfen 2, 3 und 4 sucht sich die FörderwerberIn die Förderhöhe bis zum maximalen Betrag selbst aus. Das niedrigste Angebot wird zuerst aus dem Topf bedient, solange, bis kein Geld mehr im Topf ist. Nach Abstimmung über die einzureichende Förderhöhe, übernehmen wir die gesamte Förderabwicklung für unsere PV-KundInnen.

Voraussetzung für eine Fördereinreichung ist ein PV-Zählpunkt des jeweiligen Netzbetreibers.

Ein zweiter Fördercall ist für August 2022 terminiert.

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